Wiederverwertung und Kreislaufwirtschaft: was heute geschlossen ist und was nicht

Wasser 3.0 arbeitet an zwei Kreisläufen. Der Wasserkreislauf funktioniert im Pilotbetrieb. Der Stoffkreislauf ist noch nicht geschlossen — die abgetrennten Agglomerate gehen derzeit überwiegend in die thermische Verwertung. Diese Seite sagt bei beiden, wo wir stehen, was wir gemessen haben und was noch fehlt.

Eine Kreislaufwirtschaftsseite, die den offenen Teil des Kreislaufs verschweigt, ist wertlos. Wir nennen ihn deshalb zuerst.

Stand: August 2026 | Nächste Überprüfung: Dezember 2026

Zwei Kreisläufe, zwei Reifegrade

Kreislauf

Status

Beleg

Wasser — aufbereitetes Prozesswasser zurück in die Produktion

Im Pilotbetrieb umgesetzt; die kursierenden Prozentwerte sind Schätzungen bzw. Bilanzierungsannahmen

Korzin et al. 2025, Puhar et al. 2025

Stoff — Agglomerate als Sekundärrohstoff

Nicht geschlossen. Derzeit thermische Verwertung. Stoffliche Verwertung ist als Ökobilanzszenario gerechnet, Betriebsdaten liegen nicht vor

Korzin et al. 2025, Puhar et al. 2025

 

Die Grundlage für beides ist die Mikroplastik-Entfernung nach dem Prinzip Agglomeration und Fixierung. Was Kreislaufwirtschaft im Wasserkontext allgemein bedeutet, erklären wir unter Wissen; den Gesamtansatz zeigt die Technologieübersicht.

Der Wasserkreislauf: Was belegt ist und was abgeleitet ist

Aufbereitetes Prozesswasser lässt sich in die Produktion zurückführen, weil neben dem Mikroplastik auch der chemische Sauerstoffbedarf deutlich sinkt und Prozesschemikalien wie Tenside im Wasser verbleiben. Die CSB-Reduktion lag in den publizierten Pilotversuchen zwischen 78,8 % und 96 %.

  • Bis zu 80 % Wassereinsparung am Standort Verpackungsherstellung — auf Basis einer geschätzten vierfachen Wiederverwendung (Korzin et al., Clean Technol. 2025, 7, 67). Kein über längere Zeit erhobener Betriebswert.
  • 0,9 m³ wiederverwendbares Wasser je m³ behandeltem Abwasser — eine Bilanzierungsannahme der Ökobilanz (Puhar et al., Water 2025, 17, 671), keine Messung an mehreren Standorten.

Welche Wiederverwendungsrate Ihr Prozess erlaubt, hängt von Ihren Qualitätsanforderungen ab. Wir ermitteln sie im Versuch mit Ihrem Wasser, statt sie vorab zu versprechen. Mehr dazu unter Angebote für die Industrie.

Der Stoffkreislauf: Was heute mit den Agglomeraten passiert

Aus dem Prozess fallen Agglomerate an — rund 1,9 t Trockenmasse pro Jahr am Standort Verpackungsherstellung (5,976 t feucht, 4,423 t gepresst), an einem zweiten Standort rechnerisch 9,1 t pro Jahr.

Die Analyse nach Deponierecht ergab: Diese Agglomerate sind nicht deponiefähig, Wiederverwertung wird aber nicht ausgeschlossen (Korzin et al., Clean Technol. 2025, 7, 67).  Hierzu laufen bereits Forschungsprojekte, die den Weg der Wiederverwertung beschreiben und analysieren. 

Warum der Stoffkreislauf noch nicht geschlossen ist

Es sind zwei rechtliche Hürden, und beide sind sachlich begründet.

  • Die Agglomerate sind zunächst Abfall. Nach der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG können Abfälle diesen Status verlieren, wenn sie ein Verwertungsverfahren durchlaufen haben und definierte Kriterien erfüllen — übliche Verwendung, bestehender Markt, technische Anforderungen, keine schädlichen Umwelt- oder Gesundheitsfolgen. Für dieses Material liegen solche Kriterien noch nicht vor.
  • Für die naheliegende Verwertung im Bausektor gilt seit dem 8. Januar 2026 die Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110. Ihr Anhang I nennt ausdrücklich, dass von Bauwerken keine Gefahr für die Umwelt durch die Freisetzung von Mikroplastik ausgehen darf. Ein mikroplastikhaltiger Füllstoff muss also nachweisen, dass er im Gebrauch nichts freisetzt. Die zugehörigen Normungsaufträge laufen seit 2026.

Beide Hürden sind lösbar, aber nicht durch eine Ankündigung. Wir arbeiten an der Nachweisführung und sagen bis dahin, wie es ist. 

Was ein geschlossener Kreislauf bringen würde — und was er kostet

Die Ökobilanz beziffert beides. Gemeinsam mit der Universität Maribor haben wir das Verfahren nach der CML-Methode bilanziert (openLCA, Ecoinvent 3.9, funktionelle Einheit ein Kubikmeter behandeltes Abwasser).

 

Ist-Zustand der Pilotanlage

Modelliertes Kreislaufszenario

Treibhauspotenzial je m³

25,4 kg CO₂-Äquivalente

1,0 kg CO₂-Äquivalente (−96 %)

Filterlösung

Filtervlies, 36,7 km pro Jahr im Chargenbetrieb

Endlosbandfilter

Agglomerate

thermische Verwertung

stoffliche Verwertung als Betonfüller

Wirkungskategorien

Referenz

10 von 11 Kategorien −78 bis −97 %

Eutrophierungs-potenzial

Referenz

steigt

Die elfte Kategorie ist der Preis des Kreislaufs. Das Eutrophierungspotenzial steigt im optimierten Szenario, weil der Endlosbandfilter rund 15 % mehr Strom benötigt und die Energierückgewinnungsgutschrift aus der Verbrennung entfällt. Gegenüber dem unbehandelten Ausgangszustand schneiden beide Varianten deutlich besser ab; im direkten Vergleich untereinander ist es ein Zielkonflikt (Puhar et al., Water 2025, 17, 671).

Was die 96 % nicht sind: kein erreichter Wert, keine Klimaneutralitätsaussage, nichts mit Kompensation. Es ist ein Vergleich zweier Anlagenkonzepte, und das Kreislaufszenario ist bislang eine Modellannahme. Die vollständige Darstellung mit Systemgrenzen steht unter Nachhaltigkeit.

Wir veröffentlichen diese Zahl trotzdem, weil sie die Richtung begründet: Der Hebel liegt beim Filtervlies und bei der Verbrennung. Genau dort setzen wir an.

 

Warum wir nicht „mikroplastikfrei“ sagen, es aber als Ziel verfolgen

Weil es nicht stimmt. Unsere publizierten Entfernungsraten liegen zwischen 86 ± 8 % im kommunalen Ablauf (Clean Technol. 2026, 8, 32) und 99,1 % nach Partikelzahl in hochbelastetem Industrieabwasser (Clean Technol. 2025, 7, 67). Im Ablauf der Pilotanlage auf Mykonos wurden weiterhin 96 bis 263 Mikroplastikpartikel pro Liter gemessen.

Hinzu kommt eine Grenze unseres Nachweisverfahrens: Reifenabrieb ist mit Fluoreszenzfärbung nicht detektierbar, weil die Schwarzfärbung die Fluoreszenz löscht (Microplastics 2023, 2, 334). Eine Freiheitsaussage wäre also selbst bei vollständiger Entfernung nicht belegbar — weil ein mengenmäßig bedeutender Anteil gar nicht gemessen werden kann.

Wir sprechen deshalb von deutlich reduziertem Mikroplastik und nennen die Restkonzentration. Für die Rückführung von Prozesswasser ist diese Zahl ohnehin die nützlichere: Sie müssen wissen, was im Kreislauf bleibt. Gemessen wird das mit unserer Mikroplastik-Analytik.

Wie wir Verwertungskonzepte entwickeln

Wir denken das Ende von Beginn an mit — aber wir versprechen kein Ergebnis, bevor der Versuch gelaufen ist.

  1. Charakterisierung des Reststoffs. Zusammensetzung, Schadstoffgehalte, Analyse nach Deponierecht. Erst danach steht fest, welche Verwertungswege überhaupt offenstehen.
  2. Prüfung der Verwertungswege in dieser Reihenfolge: stoffliche Verwertung, energetische Verwertung, Beseitigung. Diese Rangfolge entspricht der Abfallhierarchie der Abfallrahmenrichtlinie.
  3. Rechtliche Prüfung. Abfallende, Produktrecht des Zielsektors, gegebenenfalls Bauprodukterecht.
  4. Welche Umweltwirkungen der gewählte Weg hat — mit denselben Systemgrenzen wie in unserer veröffentlichten Ökobilanz.

Das ist Teil unserer Machbarkeitsstudien. Die Zusammensetzung der Agglomerate hängt unmittelbar von Ihrem Wasser ab: Polymertyp, Wasserzusammensetzung und Temperatur bestimmen sowohl die Entfernungsleistung als auch die Beschaffenheit des Reststoffs (Water 2021, 13, 675).

Für Kläranlagen und für die Industrie

Kommunale Kläranlagen: Ab 10.000 Einwohnerwerten verlangt die Richtlinie (EU) 2024/3019 die Überwachung von Mikroplastik im Zu- und Ablauf sowie, soweit relevant, im Klärschlamm — insbesondere bei landwirtschaftlicher Verwertung. Damit rückt auch der Verbleib des entfernten Materials in den Blick. Unser Angebot dazu: Kläranlage.

Industrie: Für kunststoffverarbeitende Betriebe gilt seit dem 16. Dezember 2025 die Verordnung (EU) 2025/2365 mit der Pflicht zur jährlichen Dokumentation geschätzter Granulatverluste. Der Wasserkreislauf ist hier zugleich Kosten- und Complianceargument. Unser Angebot dazu: Industrie.

Nächster Schritt

Sie wollen wissen, welcher Verwertungsweg für Ihren Reststoff realistisch ist? Sagen Sie uns, welches Wasser Sie behandeln — wir charakterisieren den Reststoff und prüfen die Wege.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

1Was passiert mit dem entfernten Mikroplastik?
Es fällt als Agglomerat an — rund 1,9 t Trockenmasse pro Jahr am untersuchten Industriestandort. Nach Analyse gemäß Deponierecht ist das Material nicht deponiefähig. Zentraler Forschungsgegenstand ist aktuell die Frage nach der Wiederverwertung (Clean Technol. 2025, 7, 67).
2Werden die Agglomerate großtechnisch schon als Sekundärrohstoff verwertet?
Nein. Die stoffliche Verwertung, etwa als Betonfüller, ist in unserer Ökobilanz als Szenario gerechnet (Water 2025, 17, 671), aber es liegen keine Betriebsdaten vor. Zwei rechtliche Punkte sind zu klären: Abfallende-Kriterien nach der Abfallrahmenrichtlinie und der Nachweis, dass aus dem Bauprodukt kein Mikroplastik freigesetzt wird — eine Anforderung der Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110. Untersuchungen wurden hierzu bereits gemacht. Die abschließende Validierung und Cross-Validierung steht noch aus.
3Wie viel bringt ein geschlossener Kreislauf?
Rechnerisch sinkt das Treibhauspotenzial von 25,4 auf 1,0 kg CO₂-Äquivalente je Kubikmeter behandeltem Abwasser, also um rund 96 %, und 10 von 11 Wirkungskategorien verbessern sich um 78 bis 97 %. Das Eutrophierungspotenzial steigt allerdings, weil der Endlosbandfilter mehr Strom braucht und die Energiegutschrift aus der Verbrennung entfällt (Water 2025, 17, 671).
4Ist das aufbereitete Wasser mikroplastikfrei?
Nein, und wir sagen das ausdrücklich. Die publizierten Entfernungsraten liegen zwischen 86 ± 8 % und 99,1 %; im Ablauf der Pilotanlage auf Mykonos wurden weiterhin 96 bis 263 Partikel pro Liter gemessen (Clean Technol. 2026, 8, 32).
5Wie viel Prozesswasser lässt sich wiederverwenden?
Am Standort Verpackungsherstellung wurden bis zu 80 % Einsparung errechnet, auf Basis einer geschätzten vierfachen Wiederverwendung (Clean Technol. 2025, 7, 67). Das ist eine Schätzung, kein Betriebswert. Die für Ihren Prozess erreichbare Rate ermitteln wir im Versuch.
6SamWas regelt die Bauprodukteverordnung in diesem Zusammenhang?ple question
Die Verordnung (EU) 2024/3110 gilt für die meisten Bauprodukte seit dem 8. Januar 2026. Ihr Anhang I verlangt unter anderem, dass von Bauwerken keine Gefahr für die Umwelt durch die Freisetzung von Mikroplastik ausgeht. Für einen mikroplastikhaltigen Füllstoff ist das eine Nachweispflicht, kein Verbot — die zugehörigen Normen entstehen derzeit.
7Wie entwickeln Sie ein Verwertungskonzept?
In vier Schritten: Charakterisierung des Reststoffs, Prüfung der Verwertungswege entlang der Abfallhierarchie, rechtliche Prüfung einschließlich Abfallende, und Bilanzierung der Umweltwirkungen. Die Zusammensetzung der Agglomerate hängt unmittelbar von Ihrem Wasser ab (Water 2021, 13, 675).

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