Mit der überarbeiteten EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser werden viele Kläranlagen endlich verpflichtet, den Mikroplastikgehalt zu überwachen - allerdings nur zweimal pro Jahr für Kläranlagen mit mehr als 150.000 Einwohnerwerten (EW), kleinere Kläranlagen einmal pro Jahr. Reicht diese Datenerfassung wirklich aus, um Maßnahmen für sauberes Wasser daraus abzuleiten? Die Antwort lautet: NEIN! Mehr dazu im aktuellen Blog.